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Ausblick aus Jesenwang
Zwölf Windräder mit 6 MW sollen im Wald bei Jesenwang/ Moorenweis/ Kottgeisering gebaut werden.
Kennst du die Risiken einer Investition in Windparks?
Die prognostizierten Erträge stimmen in der Regel nur am Anfang (Inkubationsphase). Danach sinken die Erträge durch Erosion der Rotorblätter. Teilweise müssen Rotorblätter ersetzt werden bzw. die Beschichtung muss repariert werden. In der Praxis wurden Ertragseinbußen bis zu 50% nach 13 Jahren Betriebszeit gemessen. Prüfen Sie, dass diese Instanthaltungskosten in der Betriebskostenkalkulation enthalten sind.
Laut TÜV passieren pro Jahr ca. 50 Havarien bei 30000 Windrädern in Deutschland. Unter Havarien versteht man die teilweise oder komplette Zerstörung der Anlage wie Windradbrände / Rotorbrüche / Windradbruch durch Getriebe- und Steuerungsschäden, Materialermüdung, Stürme, Blitzeinschlag, Unfälle beim Aufbau und bei Reparaturarbeiten. Das Risiko dafür liegt in Deutschland bei 50/30000 also 0,16% pro WKA und Jahr. Bei 12WKA in 20 Jahren ergibt sich ein Havarie-Risiko von 40% für eines der 12 Windräder im Windpark Moorenweis während der Laufzeit. Vergewissern Sie sich, dass diese Risiken kalkuliert und versichert sind. (Feuer, Eis und Rotorbruch - Wie sicher sind unsere Windgiganten?)
Schäden durch Havarien können zu Schadensersatzansprüchen des Verpächters, aber auch der angrenzenden Waldbauern führen. Möglich sind Waldbrände (kann man nur sehr schwer löschen), Kontaminationen des Waldbodens und des Grundwassers durch Öle/ Schmiermittel (mehrere 100l sind in der Gondel), gefährliche, lungengängige Glas- und Kohle-Fasern können z.B. bei einem Brand weit verteilt werden.
Speziell bei Windrädern im Wald können erhöhte Kosten für vorbeugenden Brandschutz entstehen (Anlegen von Löschbehältern/ Löschweihern, Anlegen von befestigten Feuerwehrzufahrtswegen. Stellen Sie sicher, dass diese Kosten abgedeckt sind.
Nach Ablauf der Förderungsdauer werden die Windräder typischerweise rückgebaut, da sie ohne Subvention nicht kostendeckend arbeiten. Kritisch ist hier der kostspielige Rückbau des Betonfundaments. Obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, wird oft nur ein teilweiser Rückbau durchgeführt. Stellen Sie sicher, dass während der Betriebsdauer entsprechend Rücklagen für den kompletten Rückbau gebildet werden.
Der Windpark wird von einem Bieterkonsortium erstellt (Projektentwicklung, Anlagenerrichtung, Windenergieplanung). Die Finanzierung soll durch Bürgerbeteiligung und Banken abgedeckt werden. Beim Betreiber handelt es sich im Regelfall um eine projekt- und zielbezogene, haftungsbeschränkte Gesellschaft, die entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen hat. Das Risiko haben jedoch die Investoren. Im Fall einer Insolvenz haftet die Gesellschaft mit ihrem Grundkapital bzw. den Einlagen der daran beteiligten Bürger oder Gemeinden.